Behandlungskosten

Gesetzliche Krankenversicherung 

Durch die gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die von uns angebotenen Leistungen für Erwachsene, Psychotherapie (Verhaltenstherapie und Traumatherapie) als Regelleistungen generell und vollständig übernommen. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch. Zur weiteren Behandlung muss dann ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, um den wir uns kümmern. Wir verfügen über die Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen. 

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Versicherungen und der Beihilfe problemlos übernommen.

 Es empfiehlt sich jedoch, die individuellen Vertragsbedingungen genau durchzulesen, da je nach Krankenversicherung und Tarif der Umfang der Leistungen sehr unterschiedlich sein kann.

Auch in der Beantragung der Psychotherapie sind die Anforderungen der Kostenträger unterschiedlich.

Bitte informieren Sie sich daher bei Ihrem Ansprechpartner, welche Formulare oder Art der Anträge zur Bewilligung einer Verhaltenstherapie benötigt werden. Lassen Sie sich, falls benötigt, die Vordrucke Ihrer Versicherung senden und bringen Sie diese zu unserem Erstgespräch mit.

Unsere Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. 

 

Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen können eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen.

Hierzu benötigen Sie von Ihrem Hausarzt eine Überweisung, zunächst für 5 probatorische Sitzungen, zu einem Psychologischen Psychotherapeuten. Im Anschluss an diese fünf Sitzungen erstellen wir Ihnen einen Bericht, für die eigentliche Beantragung der Psychotherapie, zur Genehmigung bei Ihrem Kostenträger.

 

Selbstzahler 

Sie können die Kosten für die von uns angebotenen Leistungen auch selbst übernehmen, insbesondere wenn Sie nicht möchten, dass die Beantragung einer Therapie und die Weitergabe Ihrer Diagnose- und Leistungsdaten an Ihren Kostenträger erfolgen sollen. Die Kosten für unsere psychotherapeutischen Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit Ihnen direkt ab. Leistungen außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsleistungskataloges, wie z.B. berufliches Coaching oder Paartherapie werden von uns generell als Selbstzahlerleistungen mit Ihnen abgerechnet. 

 

Berufsgenossenschaften

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn Ihre Beschwerden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht worden sind. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.

 

Kosten bei Behandlungsausfall 

Da wir unsere psychotherapeutischen Leistungen nur nach Terminvereinbarung erbringen, haben Sie die Möglichkeit, vereinbarte Termine bis zu 2 Werktage vor dem Termin fristgerecht abzusagen oder zu verlegen. Verspätet abgesagte Behandlungstermine, die wir nicht kurzfristig durch alternative Behandlungen belegen können, stellen wir Ihnen privat als Ausfall in Rechnung.